Rechtsfragen

 

1. Versicherungsschutz

Alle Ehrenamtlichen, die bei oder im Auftrag von Kirchen freiwillig tätig sind, genießen den gesetzlichen Unfallschutz. Zur ehrenamtlichen Tätigkeit zählt auch die Arbeit in der Bücherei. Dieser Schutz gilt auch für die ehrenamtliche Tätigkeit in privatrechtlich organisierte Einrichtungen und Werken, die im Auftrag oder mit Einwilligung der Kirche arbeiten.

 

 

2. Steuerfreibetrag

Mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist eine wichtige Verbesserungen für das Ehrenamt im Kulturbereich eingetreten. Der Deutsche Bundestag hat am 06.07.2007 die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen. Die Reform sieht vor, dass ein Freibetrag für Einnahmen aus allen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von 500 Euro im Jahr eingeführt wird. Bislang ist nur für Übungsleiter die Aufwandsentschädigung bis zu 1.884 Euro im Jahr (künftig 2.100 Euro im Jahr) steuerfrei. Die Einführung des Freibetrags ist ein Schritt zur Gleichbehandlung aller Engagierten.